Mit dem Fahrrad durch die Stadt sicher reisen
Immer wieder sieht man Fahrräder durch die Stadt fahren, die nicht einmal eine ausreichende Beleuchtung aufweisen. Daneben gibt es außerdem noch weitere Regeln und Gebote, welche das Fahren mit dem Fahrrad durch die Stadt sicherer gestalten. Werden diese nicht beachtet, droht unter Umständen sogar ein Bußgeld.
Mit dem Fahrrad in der Stadt
Das Fahrrad gilt innerhalb der Stadt als sicheres und vor allem umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Nur die Wenigsten sind sich im Klaren darüber, dass es sich hierbei um ein Fahrzeug handelt, das sich ebenso an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten muss, wie ein Pkw oder Lkw.
Daher gilt beim Fahrradfahren immer:
Daher gilt beim Fahrradfahren immer:
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Tipp: Sofern es nicht ganz klar per Schild geregelt ist, ob Fahrräder eine Straße befahren dürfen oder nicht, sollte immer die reguläre Fahrbahn genutzt werden.
Ratschläge für das sichere Fahren mit dem Rad in der Stadt
Um sich innerhalb der Stadt sicher auf dem Rad zu bewegen, lassen sich einige Tipps beherzigen. Mit dazu gehört:
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Insbesondere die Verkehrssicherheit eines Fahrrads ist für die Nutzung im Straßenverkehr unerlässlich. Mit dazu gehört nicht nur eine angemessene Radbeleuchtung, sondern auch das Vorhandensein von zwei, voneinander unabhängigen Bremsen. Befestigt man dann noch eine Klingel am Fahrrad, gilt es als verkehrssicher. Doch speziell bei der Beleuchtung sind gewisse Vorgaben einzuhalten. So sollte das Rad mit den Folgenden ausgestattet sein:
Vorne:
Hinten:
Räder:
Pedale:
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Für die Scheinwerfer oder Rückstrahler dürfen neben dynamobetriebenen Möglichkeiten auch Varianten mit Batteriebetrieb eingesetzt werden. Selbstverständlich gibt es daneben noch weitere Tipps, die jedoch beim Fahren im Straßenverkehr eine Selbstverständlichkeit sein sollten. Mit dazu gehört zum Beispiel das Einhalten eines Sicherheitsabstandes und das vorausschauende Fahren, welches insbesondere an Kreuzungen wichtig ist.
Zu beachten wäre außerdem, ob es ein normales Fahrrad ist oder ein E-Bike. Je nachdem, zu welchem Typ es zählt, sind verschiedene Regelungen zu beachten. Ein Pedelec zählt beispielsweise noch als Fahrrad, E-Bike und S-Pedelec zählen als Leichtmofas. Genauere Informationen dazu finden Sie auf bussgeldkatalog.de.
Zu beachten wäre außerdem, ob es ein normales Fahrrad ist oder ein E-Bike. Je nachdem, zu welchem Typ es zählt, sind verschiedene Regelungen zu beachten. Ein Pedelec zählt beispielsweise noch als Fahrrad, E-Bike und S-Pedelec zählen als Leichtmofas. Genauere Informationen dazu finden Sie auf bussgeldkatalog.de.
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Welche Bußgelder fallen bei einem Verstoß an?
Natürlich ist es interessant zu wissen, welche Strafe dem Fahrradfahrer droht, wenn er eine der Regeln und Vorgaben missachtet.
Daher folgt hier nun eine Übersicht:
Daher folgt hier nun eine Übersicht:
🚲 Fahren ohne Klingel = 15 Euro
🚲 Defekte Bremsen = 15 Euro 🚲 Unkorrekte Beleuchtung = 20 Euro Je nach Gefährdungsgrad kann sich das Bußgeld auch auf 35 Euro erhöhen. 🚲 Freihändig fahren = 5 Euro 🚲 Andere Verkehrsteilnehmer beim Fahren nebeneinander behindert = 20 Euro 🚲 Kind befördert und auf Sicherheitsvorrichtung verzichtet = 5 Euro 🚲 Person über 7 Jahre auf einsitzigem Fahrrad befördert = 5 Euro 🚲 Handy ohne Freisprecheinrichtung benutzt = 55 Euro 🚲 Fahren mit Kopfhörern bei gleichzeitiger Beeinträchtigung des Gehörs = 10 Euro 🚲 Rote Ampel missachtet = 60 Euro, 1 Punkt
🚲 An ein Fahrzeug gehängt = 5 Euro 🚲 Vorhandene Radwege nicht genutzt = 20 Euro 🚲 Gegen die Fahrtrichtung gefahren = 20 Euro 🚲 Unrechtmäßige Nutzung von Radweg, Fahrbahn oder Seitenstreifen = 15 Euro 🚲 Nutzung von Fußgängerwegen, die keine abgeteilte Fahrradspur besitzen = 25 Euro 🚲 Einfahrtverbot missachtet = 25 Euro 🚲 Fußgänger beim Abbiegen behindert (mangelnde Rücksichtnahme) = 70 Euro Weitere Bußgelder für falsches Abbiegen finden Sie auf bussgeldkatalog.de 🚲 Zu laut Musik gehört – es entstand eine Gefährdung = 15 Euro |
Ferner gibt es auch eine Regelung für jene, die unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren. Ab einem Promillewert von 1,6 gilt das Fahren mit dem Fahrrad als Straftat. Dasselbe gilt, wenn man die Kontrolle über das Rad sichtbar verloren hat. Hierbei wird in der Regel eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängt oder Punkte in Flensburg. Daneben muss der Fahrer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen. Wird diese nicht bestanden, kann ihm zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen werden.
(Quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/fahrradbeleuchtung)
(Quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/fahrradbeleuchtung)